Nach mehrjährigen Verhandlungen konnte Mitte Dezember 2015 eine politische Einigung über ein neues europäisches Datenschutzrecht erzielt werden. Im Mittelpunkt steht dabei die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), welche zukünftig dem derzeit noch bestehenden Flickenteppich von nationalen Datenschutzvorschriften ein Ende bereiten soll. Der BFB hat den Gesetzgebungsprozess kritisch begleitet und sich zu verschiedenen Punkten auch klar positioniert.So nimmt der Text der DS-GVO die Berufsgeheimnisträger nun explizit von den Informationspflichten aus, sieht allerdings bei den Auskunftsrechten keine ausdrückliche Ausnahme für Berufsgeheimnisträger vor. Vielmehr wird es nun den Mitgliedstaaten überlassen, ob diese eine Einschränkung des Auskunftsrechts für notwendig erachten. Hinsichtlich der Datenschutzaufsicht sieht die DS-GVO vor, dass die Mitgliedstaaten die Untersuchungsbefugnisse der Aufsichtsbehörden für Berufsgeheimnisträger gesondert regeln können. Die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten wird hingegen für die Wirtschaft nur dann verpflichtend sein, wenn die Datenverarbeitung ihr Kerngeschäft ist. Auch eine praktikable Verarbeitung personenbezogener Daten im Bereich der freiberuflichen Gesundheitsdienstleistungen bleibt weiterhin gewährleistet.
Die DS-GVO ist am 4. Mai 2016 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden und am 24. Mai 2016 in Kraft getreten. Sie gilt ab dem 25. Mai 2018 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten.