Bildung

Ausbildungsberatung

Für die Ausbildungsberufe Medizinische/r Fachangestellte/r, Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r, Tiermedizinische/r Fachangestellte/r, Pharmazeutisch-kaufmännische/r Angestellte/r, Rechtsanwaltsfachangestellte/r, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r, Notarfachangestellte/r, Patentanwaltsfachangestellte/r sowie Steuerfachangestellte/r stehen Ihnen die jeweiligen berufsständischen Kammern der Freien Berufe zur Verfügung.

Für die Ausbildung in weiteren bei den Freiberuflern anzutreffenden Berufen zum Beispiel Bürokaufmann, Bauzeichner, Fachinformatiker, Vermessungstechniker usw. sind die Industrie- und Handelskammern (IHK) zuständige Stelle, für Handwerksberufe wie den Zahntechniker sind die Handwerkskammern zuständig.

Förderung

Wenn Sie auf der Suche nach Fördermöglichkeiten sind, kann Ihnen die Förderdatenbank des Bundes weiterhelfen. Dort sind alle kommunalen wie bundesweiten Förderprogramme aufgelistet.

Einen umfassenden Überblick über Ihre Rechte und Pflichten, aber auch über die Rechte der Auszubildenden informiert eine Broschüre aus dem Bundesbildungsministerium „Ausbildung und Beruf“. Die Broschüre richtet sich an Ausbildungsberater, Eltern, Schüler und Lehrer sowie Auszubildende und Ausbilder.

Ausbildungsbegleitende Hilfen

Wenn Sie mit der Ausbildungsreife der jugendlichen Bewerber unzufrieden sind, haben Sie die Möglichkeit, über die von der Bundesagentur für Arbeit (BA) finanzierten sogenannte ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) Ihre Auszubildenden während der Ausbildung weiter zu qualifizieren.

Die Leistung zielt darauf ab, Jugendlichen, die besonderer Hilfen bedürfen, durch Förderung des Erlernens von Fachtheorie, Stützunterricht zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten sowie durch sozialpädagogische Begleitung, die Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen Abschluss einer erstmaligen betrieblichen Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen zu ermöglichen. Ausbildungsbegleitende Hilfen müssen über betriebs- und ausbildungsübliche Inhalte hinausgehen. Für die Durchführung erhalten die Bildungsträger die erforderlichen Maßnahmekosten. Sofern abH während der üblichen betrieblichen Arbeitszeit durchgeführt wird, kann dem Betrieb ein Zuschuss zu der anteiligen Ausbildungsvergütung gewährt werden. Mehr Informationen zu abH erhalten Sie über die zuständige Arbeitsagentur.