„Ein Konjunkturpaket muss die Ziele Aufbruch und Modernisierung mit dem Erhalt gesunder Unternehmen kombinieren. Sie muss ein Zeichen setzen gegen die Verhaltenheit vieler Menschen aufgrund der mentalen Belastungen sowie der realen Einschränkungen der Krise“, so BFB-Hauptgeschäftsführer Peter Klotzki. „Es kommt jetzt darauf an, das Gefühl eines andauernden Ausnahmezustandes aufzulösen. Dieser hat seine Ursache nicht zuletzt auch in fehlender Kinderbetreuung, eingeschränktem Schulbetrieb und zunehmender Sorge um die Zukunft. Vertrauen und Sicherheit zu vermitteln, ist allemal wirkungsvoller, als Kaufgutscheine oder Abwrackprämien zu verteilen.“
Die freiheitsbeschränkenden Maßnahmen, die Grundrechte einschränken und die zum Teil gelockert wurden, setzen aber auch die ständige Überprüfung voraus, dass diese weiterhin geeignet und zwingend erforderlich sind, um Leben und Gesundheit der Bevölkerung zu schützen, und auch nur genau so lange, wie sie zu diesem Zweck unverzichtbar sind.
Die in einem Konjunkturpaket gebündelte staatliche finanzielle Förderung sollte nachhaltig und zukunftsweisend ausgestaltet sein und durch Investitionen in einen leistungsfähigen Staat begleitet werden. Der Ausbau digitaler Verwaltungsleistungen ist mehr als überfällig. Die digitale Transformation staatlicher Leistungen muss auf einem Dienstleistungsgedanken beruhen und sollte keinesfalls die überbordende Bürokratielast der Wirtschaft befördern. Der Digitalisierungsschub der Wirtschaft durch die Corona-Pandemie darf nicht durch den analogen Staat ausgebremst werden. Vielfach existierende Hybrid-Lösungen aus Papier und Elektronik führen zu nicht sinnvollen Bürokratielasten. Investitionen in die Kommunen müssen einen investiven Charakter haben und nicht wie bei einer Schuldenübernahme einen rein restaurativen Charakter.
Die in Deutschland im Vergleich zu den meisten anderen Ländern wirkungsvolle Bekämpfung der Corona-Krise hat ihre Ursache auch in Flexibilität mit der Aussetzung von Arbeitszeitregulierung. Daher sollten wir jetzt nicht wieder in einen alten Stand zurückfallen, sondern die gewonnenenSpielräume nutzen, insbesondere im Arbeitszeitgesetz durch den Übergang von einer Tages- zu einer Wochenarbeitszeit und durch Öffnungsklauseln für kollektive Regelungen zur Abweichung von der gesetzlichen Mindestruhezeit.
Die Corona-Krise ist für viele Branchen alles andere als überwunden, der Boden einer V- oder U-Kurve ist noch nicht erreicht. Daher muss eine Überbrückungshilfe so ausgestaltet werden, dass coronabedingte Umsatzeinbußen, welche sich erst zeitverzögert in den Sommermonaten bis August manifestieren, nicht ausgeschlossen sind. Anderenfalls droht eine unberechtigte Benachteiligung und strukturelle Beschädigung insbesondere der Dienstleistungswirtschaft, welche durch qualitativ hochwertige, komplexe und langfristige Leistungserbringung der Motor der mittelständischen Wirtschaft ist. Ein Konjunkturpaket, was das Rückgrat des Mittelstandes außer Betracht lässt, erscheint widersinnig. Ebenso ist im Bereich der Solo-Selbstständigen die geforderte starre Abgrenzung zwischen Betriebsmittel und Lebensunterhalt lebensfremd.
Der KfW-Schnellkredit als Teil des Konjunkturpakets bleibt mit der bisherigen Zugangsregelung für Unternehmen mit zehn Beschäftigten unvollständig. Der BFB plädiert für eine Schließung dieser Lücke im Sinne der Freiberuflereinheiten mit weniger als zehn Beschäftigten. Auch notwendig ist aus BFB-Sicht eine Anpassung der Förderausschlussbedingungen, die die Freien Berufen berücksichtigt. Die geeignete Lösung wäre eine Positivformulierung bei den Förderausschlussbedingungen in Bezug auf Gehälter und Gewinnausschüttungen, die die Nichtübertragbarkeit der Förderausschlüsse bei Personengesellschaften und GbR klarstellt.
Liquidität schaffen vor allem auch steuerpolitische Maßnahmen. Dazu gehört eine gesetzliche Ausweitung des Verlustabzugs, sodass alle Corona-Verluste der Unternehmen vollständig steuerlich berücksichtigt werden. Der Verlustrücktrag sollte dazu zeitlich auf mehr als ein Jahr ausgedehnt und das Rücktragsvolumen deutlich angehoben werden. Außerdem sollte die sogenannte Mindestbesteuerung temporär aufgehoben werden, sodass ein Verlustvortrag in den folgenden Jahren unbeschränkt möglich ist. Verluste, die den Unternehmen aufgrund der Corona-Krise entstehen, sollten schon jetzt mit den Gewinnen aus dem Vorjahr verrechenbar sein. Die mit der BMF-Information vom 24. April 2020 kurzfristig geschaffene Möglichkeit, einen vorgezogenen pauschalen Verlustrücktrag geltend zu machen, reicht hierfür nicht aus, da sie für viele Unternehmen wegen der prozentualen und absoluten Begrenzungen keine spürbar liquiditätsfördernde Unterstützung bedeutet.
„Die Gelegenheit ist da, nach den Sofortmaßnahmen auch ein strukturelles Zeichen des Aufbruchs zu setzen“, betonte der BFB-Hauptgeschäftsführer.