„Die anbrandende Rückforderungswelle sollte nicht nur zu dem Reflex führen, jeden Betroffenen an den Pranger zu stellen und per se betrügerische Absicht zu unterstellen. Vielmehr zeigt sie vor allem die Dringlichkeit, hier nachzusteuern. Zu prüfen ist also, ob die Corona-Soforthilfe ausgeweitet wird für die Deckung des Lebensunterhalts und sich nicht ausschließlich auf Betriebsmittel erstreckt. Viele Solo-Freiberufler oder solche mit wenigen Mitarbeitern sind gezwungen, aus den laufenden Einnahmen zugleich ihren Lebensunterhalt zu decken. Auch dient die Wohnung vielen Solo-Selbstständigen als Arbeitsstätte, so dass eine Differenzierung zwischen betrieblichem und privatem Bereich/Mitteln kaum möglich ist. Der Verweis auf einen Anspruch auf den Bezug von ALG II, dessen Voraussetzungen deutlich vereinfacht wurden, nutzt aber bei den Vorlaufzeiten der Prüfung im Vergleich zur Corona-Soforthilfe nichts, wenn das Aus droht.“
Berlin, 12. Mai 2020