Aktuelles

Bundesverfassungsgericht entscheidet zur interprofessionellen Zusammenarbeit

Beschluss zur gemeinschaftlichen Berufsausübung zwischen Rechtsanwälten und Ärzten beziehungsweise Apothekern

Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) vom 12. Januar 2016, der am 2. Februar 2016 veröffentlicht wurde, sind die in § 59a Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) enthaltenen Regelungen zur interprofessionellen Zusammenarbeit insoweit verfassungswidrig, als sie eine gemeinschaftliche Berufsausübung zwischen Rechtsanwälten und Ärzten beziehungsweise Apothekern in Form einer Partnerschaftsgesellschaft untersagen.

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