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Auszubildende setzen auf beständige Arbeitgeber
Beitragspflicht für IHK-Pflichtmitglieder verfassungskonform
Deutsche und französische Freiberufler tauschen sich aus.
Einigkeit bei zentralen Themen und die Absicht, die Kontakte weiter auszubauen, waren das Ergebnis eines Gesprächs zwischen Vertretern des BFB und der Union Nationale des Professions Libérales (UNAPL) am 2. Juni 2017 in Paris. Für den BFB nahmen Prof. Dr. Wolfgang Ewer, BFB-Vizepräsident und Präsidiumsmitglied des Deutschen Anwaltvereins, Dr. Stephanie Bauer, BFB-Hauptgeschäftsführerin sowie Andreas Müller, Repräsentant des BFB in Brüssel, teil. Seitens UNAPL waren unter anderem Michel Chassang, UNAPL-President und François Blanchecotte, bei UNAPL verantwortlich für den Bereich EU-Angelegenheiten, anwesend. Neben der Umsetzung des sogenannten „Partiellen Zugangs“ im Rahmen der Berufsqualifikationsrichtlinie (2013/55/EU) wurde thematisch insbesondere über das EU-Dienstleistungspaket sowie die strategische Zusammenarbeit der Freien Berufe in Europa gesprochen. Hinsichtlich der Bewertung des Dienstleistungspaketes teilen UNAPL und der BFB zentrale Kritikpunkte. Vorgeschlagen wurde daher eine kurze und prägnante gemeinsame Erklärung, die zeitnah zwischen BFB und UNAPL abgestimmt werden soll. Auch die Möglichkeit einer verstärkten strategischen Zusammenarbeit der Freien Berufe in Europa bleibt auf der Tagesordnung. Dass dies grundsätzlich sinnvoll sei, darüber herrschte Einvernehmen. Die Spielräume hierfür sollen nun ausgelotet werden.
EU-Rat zum Dienstleistungspaket
Die EU-Mitgliedstaaten haben sich im Rat am 29. Mai 2017 auf eine gemeinsame Position für die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament (EP) zu zwei Kernpunkten des im Januar 2017 veröffentlichten Dienstleistungspaketes geeinigt: dem Notifizierungsverfahren und der Verhältnismäßigkeitsprüfung. Während das Notifizierungsverfahren Lockerungen hinsichtlich der zuvor angedachten Vollumfänglichkeit erfahren hat, bleibt das Prüfverfahren zur Verhältnismäßigkeit hinsichtlich der kumulativen Berücksichtigung bestehender Berufsregularien unverändert. Voraussichtlich Ende November 2017 wird über die Entscheidung des Rats im Binnenmarktausschuss des EP abgestimmt.
Dienstleistungspaket der EU-Kommission schießt über das Ziel hinaus
Die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Brigitte Zypries, hat sich am 27. April 2017 mit Spitzenvertretern der Wirtschaft und Gewerkschaften zu einem Gespräch über das von der Europäischen Kommission im Januar 2017 vorgelegte Dienstleistungspaket getroffen. Der BFB war durch Präsident Dr. Horst Vinken sowie Hauptgeschäftsführerin Dr. Stephanie Bauer vertreten. In einer begleitenden Pressemitteilung stellt die Bundeswirtschaftsministerin fest, dass das Dienstleistungspaket der EU-Kommission über das Ziel hinausschießt. Zur Elektronischen Europäischen Dienstleistungskarte heißt es, es bestehe die Gefahr, dass bestehende nationale Regelungen wie die Mitgliedschaft in Selbstverwaltungskörperschaften oder unternehmensbezogene Anforderungen für Freie Berufe unterlaufen werden. Zudem bestehe durch die sogenannte „Verhältnismäßigkeitsprüfung“ die deutliche Gefahr, dass die Kompetenz der Mitgliedstaaten eingeschränkt werden könnte, zum Beispiel bei hohen Anforderungen zum Gesundheits- oder Verbraucherschutz. Kritisch betrachtet werden auch die Pläne zum Notifizierungsverfahren. Dieser Vorschlag werfe Fragen hinsichtlich der Gewaltenteilung und der Kompetenz der demokratisch legitimierten, nationalen Gesetzgeber auf. Da insbesondere das Handwerk und die Freien Berufe, aber auch die Bauwirtschaft und die Dienstleistungsbranche insgesamt, direkt betroffen wären, setzt sich das Bundeswirtschaftsministerium in Brüssel mit Nachdruck für einen gut austarierten, freien, fairen und sozialen europäischen Binnenmarkt für Dienstleistungen und deutsche Interessen ein.