Die deutsche Wirtschaft zeigt sich in einer globalisierten und zunehmend komplexer werdenden Welt sehr robust. Um die Wettbewerbsfähigkeit und den Wohlstand unserer Volkswirtschaft nachhaltig zu sichern und damit die gemeinsame Erfolgsgeschichte fortzuschreiben, hat der Mittelstand die folgenden Punkte als Kernbereiche für das politische Handeln nach der Bundestagswahl identifiziert und bei einem Parlamentarischen Abend am 25. April 2017 in Berlin vorgestellt:
- Der Mittelstand braucht offene Grenzen. Die Politik muss sich dem wiedererstarkenden Protektionismus entschlossen entgegenstellen und die Chancen des Freihandels gerade auch in der politischen Kommunikation verständlich machen.
- Der Mittelstand braucht qualifizierte Fachkräfte. Um alle Potenziale zu heben, braucht es – neben einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie mehr qualifizierter Zuwanderung – auch eine Berufsbildung, die sich an den tatsächlichen Bedarfen der Unternehmen orientiert.
- Der Mittelstand braucht schnelles Internet. Um die Chancen der Digitalisierung umfänglich zu nutzen, müssen Bund und Länder den Breitbandausbau beschleunigen und die Voraussetzungen für funkbasierte Netze der nächsten Generation schaffen. Zudem bedarf es eines mittelstandsfreundlichen Datenrechtsrahmens.
- Der Mittelstand braucht effiziente und wirtschaftliche Lösungen in der Klimaschutzpolitik. Dafür braucht es mehr Marktmechanismen und weniger Regulierung.
- Der Mittelstand braucht auch künftig Zugang zu Krediten. Dafür müssen EU- und Bundespolitik die Bankenregulierung wesentlich differenzierter und entlang der Systemrelevanz ausgestalten.
- Der Mittelstand braucht ein investitionsfreundliches Steuerrecht. Die Besteuerung muss vor allem zum Erhalt und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstandes investitionsfreundlich fortentwickelt werden. Steuererhöhungen und Substanzsteuern sind mit dieser Zielsetzung nicht vereinbar.
- Der Mittelstand braucht weniger Bürokratie und besseres E-Government. Digitalisierung von Verwaltungsprozessen muss für Unternehmen Erleichterungen und Vereinfachungen bewirken. Die bisherigen Digitalisierungsprojekte von Bund, Ländern und Kommunen müssen weiter vorangetrieben werden.
Hier geht es zur Publikation: Der Mittelstand – Erwartungen zur Bundestagswahl 2017
Die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand repräsentiert die rund 3,6 Mio. kleinen und mittleren Unternehmen aus Handel, Handwerk, dem Dienstleistungssektor, Gastronomie und Hotellerie, den Freien Berufen und der Industrie sowie, als wichtigste Finanzierungspartner der kleinen und mittelständischen Unternehmen, die Sparkassen und Genossenschaftsbanken. Diese Unternehmen beschäftigen sechs von zehn sozialversicherungspflichtigen Mitarbeitern (mehr als 16 Mio.), bilden vier von fünf der insgesamt 1,3 Mio. Auszubildenden aus und zählen zu den Innovationstreibern in Europa.
Das Bundeskabinett hat am 5. April 2017 den Berufsbildungsbericht 2017 beschlossen. Die Erhebung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) zum Stichtag 30. September 2016 hat ergeben, dass über alle Bereiche der Wirtschaft hinweg die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge mit 520.300 leicht zurückgegangen ist – das sind 0,4 Prozent weniger Neuverträge als im Vorjahr. Demgegenüber ist die Entwicklung bei den Freien Berufen positiv: Mit insgesamt 44.562 Verträgen zeichnet sich ein Wachstum von 3,3 Prozent ab. Der Anteil der in den Freien Berufen abgeschlossenen Ausbildungsverträge an allen Ausbildungsverträgen liegt bundesweit bei 8,6 Prozent, ein Plus von 0,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Bezogen auf die sieben Ausbildungsbereiche weisen die Freien Berufe mit 92,5 Prozent weiterhin den höchsten relativen Anteil der mit jungen Frauen geschlossenen Verträge auf. Gleiches gilt für den Anteil ausländischer Auszubildender: Dieser Wert ist im Jahr 2016 auf 11,5 Prozent leicht gestiegen. In den Freien Berufen verfügen 56 Prozent der Auszubildenden mit Neuabschluss über einen Realschulabschluss, 27,9 Prozent verfügen über eine Studienberechtigung. Einen Hauptschulabschluss haben 15,6 Prozent, 0,5 Prozent haben die Schule ohne Hauptschulabschluss verlassen.
Mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Die Linke bei Stimmenthaltung von Bündnis 90/Die Grünen hat der Deutsche Bundestag am 9. März 2017 eine Entschließung verabschiedet, die feststellt, dass die Richtlinienvorschläge zum Notifizierungsverfahren und zur Verhältnismäßigkeitsprüfung die Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit, wie sie im Lissabonner Vertrag festgelegt sind, verletzt. Zum Richtlinien- und Verordnungsvorschlag zur Elektronischen Europäischen Dienstleistungskarte heißt es in der Entschließung, dass die Regelungen in der derzeit geplanten Form faktisch zu einer Einführung des Herkunftslandprinzips führen. Denn aufgrund sehr kurzer Prüffristen der Aufnahmestaaten und einer Genehmigungsfiktion bei Nichteinhaltung dieser Fristen würde die Dienstleistungskarte faktisch ohne tatsächliche Überprüfung durch den Aufnahmestaat ausgestellt werden, mit der Folge, dass nationale Anforderungen unter anderem zu sozialen Standards ausgehöhlt und umgangen werden. Der Entscheidung hat eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (18/11442) und eine Unterrichtung über die Unionsdokumente (18/11229 A.8 bis A.11) zugrunde gelegen. Der Bundesrat befasst sich ebenfalls damit; über die Ergebnisse wird in der kommenden Woche berichtet. Der BFB hatte die Erarbeitung der Entschließung begleitet.
Das Bundesinstitut für Berufliche Bildung (BIBB) hat in seiner Pressemitteilung vom 14. Dezember 2016 die bereinigten Zahlen zum Ausbildungsjahr 2016 veröffentlicht. Bundesweit sind im Jahr 2016 563.800 duale Ausbildungsstellen angeboten worden. Die Anzahl der Jugendlichen, die an einem Ausbildungsplatz interessiert sind, hat sich um 0,4 Prozent auf 600.900 verringert (Stand: 30. September 2016). In diesem Ausbildungsjahr sind 43.500 Ausbildungsstellen unbesetzt geblieben; 80.600 Bewerber sind bei der Bundesagentur für Arbeit als noch suchend gemeldet worden. Im Jahr 2016 sind bundesweit 520.300 neue Ausbildungsverträge registriert worden. In den Freien Berufen hat die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge im Jahr 2016 44.562 betragen, ein Plus von 3,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Zum Vergleich ist im gleichen Zeitraum lediglich die Anzahl der Ausbildungsverträge im öffentlichen Dienst mit 3,9 Prozent stärker gewachsen.
Für die aktuelle Ausgabe des BFB-Mitgliedermagazins „der freie beruf“ schreibt der Ratsvorsitzende der EKD, Prof. Dr. Heinrich Bedford-Strohm, über den Wert sowie die Zukunft des Gemeinwohls und spiegelt die Freien Berufe in seine Betrachtungen ein. In seinem Beitrag kommt er unter anderem zu folgender Einschätzung: „In Zeiten des zunehmenden Fachkräftemangels, in denen Menschen nach einem „sinnvollen Beruf“ und „sinnvollen Tätigkeiten“ suchen, erhöht die Gemeinwohlorientierung Freier Berufe deren Attraktivität.“
Laut einer Mitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) vom 6. Oktober 2016 sind im Jahr 2015 bundesweit 12.666 im Ausland erworbene berufliche Abschlüsse als vollständig gleichwertig zu einer in Deutschland erworbenen Qualifikation anerkannt worden. Dies entspricht einem Plus von zehn Prozent gegenüber dem Vorjahr. 3.996 Anträge sind als eingeschränkt gleichwertig eingestuft worden, 44 Prozent mehr als im Vorjahr. Insgesamt sind 22.404 Anerkennungsverfahren bearbeitet und 450 Anträge negativ beschieden worden. Die mit großem Abstand meisten Anerkennungsverfahren betrifft nach wie vor medizinische Gesundheitsberufe. Insgesamt hat sich etwa die Hälfte der Anerkennungsverfahren auf innerhalb der Europäischen Union erworbene Abschlüsse bezogen. Weitere 6.249 Verfahren haben Abschlüsse aus dem übrigen europäischen Ausland und 5.109 Anträge aus dem außereuropäischen Ausland betroffen.