BIBB-Portal „überaus“

BIBB-Portal „überaus“

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) startet sein neues Portal „überaus“. In dieser zentralen Fachstelle führt das BIBB umfangreiche Informationsangebote zu den Übergängen von der Schule in Ausbildung und Beruf zusammen. Die Fachstelle „überaus“ entsteht aus dem Zusammenschluss der bisherigen BIBB-Angebote von Good Practice Center, qualiboXX und LänderAktiv. Sie umfasst thematisch die Handlungsfelder von der Berufsorientierung über die Begleitung der Ausbildung bis hin zur gelingenden beruflichen Integration. Ziele sind die Informationsbereitstellung, Rat und Vernetzung für Fachkräfte und Akteure aus Politik, Wissenschaft und Praxis.

EU-Kommission schlägt neue Urheberrechtsvorschriften vor

Die Europäische Kommission hat am 14. September 2016 im Rahmen ihrer Strategie für einen digitalen Binnenmarkt Vorschläge zur weiteren Modernisierung des Urheberrechts vorgestellt. Dabei geht es um drei Schwerpunkte: Erstens mehr Auswahl und einen leichteren Zugang zu Inhalten – im Internet und über Grenzen hinweg; zweitens ein besseres Urheberrecht im Hinblick auf Bildung, Forschung, das Kulturerbe und die Eingliederung von Menschen mit Behinderungen; drittens einen gerechteren und tragfähigeren Markt für Urheber, die Kultur- und Kreativwirtschaft sowie die Presse. Die Initiativen zur Umsetzung dieser drei Schwerpunkte stehen hier.

Übersicht zu Förderprogrammen für Gründer

Die Bundesregierung hat am 5. September 2016 eine Information über wichtige Förderprogramme für Gründer veröffentlicht. Im einleitenden Text heißt es: „Die Bundesregierung sieht die Förderung von Unternehmensgründungen als prioritäre Aufgabe an. Ob Dienstleistung, Handel, Handwerk, Hightech oder Freie Berufe – ob Gründungen aus der Hochschule, aus einer angestellten Tätigkeit oder aus der Arbeitslosigkeit: Für Gründerinnen und Gründer steht eine Vielzahl von Förderprogrammen bereit.“

Bundesverfassungsgericht entscheidet zur interprofessionellen Zusammenarbeit

Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) vom 12. Januar 2016, der am 2. Februar 2016 veröffentlicht wurde, sind die in § 59a Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) enthaltenen Regelungen zur interprofessionellen Zusammenarbeit insoweit verfassungswidrig, als sie eine gemeinschaftliche Berufsausübung zwischen Rechtsanwälten und Ärzten beziehungsweise Apothekern in Form einer Partnerschaftsgesellschaft untersagen. Bisher durften sich Rechtsanwälte ausschließlich mit ihren Kollegen, Patentanwälten, Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern beruflich zusammenschließen. Das Gericht hat in seiner Begründung jedoch den Schutz der anwaltlichen Verschwiegenheitspflichten betont. Es bestehe aus Rechtsschutzzwecken ein grundsätzliches Bedürfnis, die Zusammenarbeit von Rechtsanwälten mit anderen Berufen einzuschränken. Das gelte jedoch nicht bei einem Zusammenschluss mit Ärzten und Apothekern, die einer vergleichbaren beruflichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.

Gewählte Ausbildungsberufe 2015

Jährlich berichtet das Statistische Bundesamt (Destatis) darüber, welche Ausbildungsberufe am häufigsten angetreten werden. So auch am 20. Juli 2016. Danach hat der Beruf Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel auch im Jahr 2015 erneut den Spitzenplatz belegt. Auf Rang sechs folgt der/die Medizinische Fachangestellte(r), auf 13 der/die Zahnmedizinische(r) Fachangestellte(r) und auf 20 der/die Steuerfachangestellte(r). Dabei zeigen sich erhebliche geschlechterspezifische Unterschiede: Bei den Jungen schafft es kein Ausbildungsgang der Freien Berufe in die Top 20. Bei den Mädchen hingegen sieht dies erwartungsgemäß anders aus: Die Medizinische Fachangestellte kommt auf Platz drei, die Zahnmedizinische Fachangestellte auf Platz sechs, die Steuerfachangestellte auf Platz zwölf, die Rechtsanwaltsfachangestellte auf Platz 14 und die Tiermedizinische Fachangestellte auf Platz 18. Bei ausländischen Auszubildenden sind Freiberufler nachgefragte Ausbilder: Der/die Zahnmedizinische(r) Fachangestellte(r) belegt Rang drei, der/die Medizinische(r) Fachangestellte(r) Rang sieben, der/die Steuerfachangestellte(r) Rang 20. Auch hier reiht sich zwar bei den ausländischen Jungen kein Ausbildungsgang der Freien Berufe, aber bei den ausländischen Mädchen gleich fünf in die Top 20 ein: Die Zahnmedizinische Fachangestellte ist Nummer Eins, die Medizinische Fachangestellte auf Platz zwei, die Steuerfachangestellte kommt auf Platz neun, die Rechtsanwaltsfachangestellte auf Platz elf und die Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte auf Platz 15.

Koalitionsfraktionen bringen Antrag zu Freien Berufen im Bundestag auf den Weg

Der Deutsche Bundestag hat am 23. Juni 2016 den Antrag der Koalitionsfraktionen „Den europäischen Binnenmarkt weiter vertiefen – Bewährte Standards erhalten“ angenommen. Darin heißt es: „Auch Hemmnisse beim grenzüberschreitenden Handel mit Waren und Dienstleistungen gehören auf den Prüfstand. Dabei müssen angemessene Berufsregeln und Honorarordnungen für Freie Berufe und Handwerk weiterhin möglich bleiben. Sie ermöglichen eine am Gemeinwohl orientierte Leistungserbringung und dienen damit der Qualitätssicherung sowie dem Verbraucherschutz. Die berufsständische Selbstverwaltung, die Berufszugangs- und Berufsausübungsregelungen und die Regulierungen in den Freien Berufen und im Handwerk sichern den Wettbewerb der Qualitäts- und Ausbildungsstandards, mithin Professionalität und leisten dadurch einen langfristigen Beitrag für nachhaltiges Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum in Deutschland.“