Existenzgründungen in Freien Berufen steigen weiter

Existenzgründungen in Freien Berufen steigen weiter

Nach Berechnungen des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM Bonn) entwickelt sich das Gründungsgeschehen im Bereich der Freien Berufe weiter positiv. Bezogen auf das Jahr 2015 ist die Gesamtzahl der freiberuflichen Existenzgründungen im vierten Jahr in Folge um plus 2,7 Prozent auf 83.300 angestiegen. Zum Vergleich: Die Zahl der gewerblichen Existenzgründungen hat im Jahr 2015 rund 298.500 betragen. Sie liegt damit um rund 11.300 beziehungsweise 3,7 Prozent niedriger als im Vorjahr – der fünfte Rückgang seit dem Jahr 2011.

BQ-Portal wird verlängert

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), der Bundesverband der Freien Berufe (BFB), der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und der Verband der Landwirtschaftskammern (VLK) haben sich in einer gemeinsamen Erklärung darauf verständigt, die Umsetzung des Anerkennungsverfahrens im Bereich der dualen Ausbildung auch künftig zu unterstützen und das BQ-Portal fortzuführen und auszubauen.

Das BQ-Portal ist das zentrale Informationsangebot zu ausländischen Berufsqualifikationen in Deutschland; zuständige Stellen und Unternehmen finden umfassende Informationen, um ausländische Aus- und Fortbildungsabschlüsse besser und einheitlich bewerten und einschätzen zu können. Das Portal schafft Transparenz und unterstützt die Akzeptanz ausländischer Berufsabschlüsse. Damit leistet es einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung in Deutschland. Die aktuelle gemeinsame Pressemitteilung finden Sie hier: http://www.bmwi.de/DE/Presse/pressemitteilungen,did=758140.html

Gemeinsam für Perspektiven von Flüchtlingen

Am 18. September 2015 haben die Partner der Allianz für Aus- und Weiterbildung in Berlin gemeinsame Maßnahmen für die Integration von Flüchtlingen in Ausbildung und in den Arbeitsmarkt abgestimmt.

 

Vorgeschlagen wird:

– Deutschkurse auszubauen und zu öffnen,
– Bildung als Basis für Integration zu stärken,
– Flüchtlinge fit zu machen für den Ausbildungs- und Arbeitsalltag,
– Ausbildung und Arbeit zu ermöglichen,
– Potenziale zu ermitteln und Qualifikationen von Flüchtlingen anzuerkennen,
– sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu ermöglichen,
– einen sicheren Aufenthalt für Ausbildung und Berufseinstieg zu schaffen,
– aktive Arbeitsförderung früh zu beginnen,
– schnell Information für Betriebe und Fachkräfte bereitzustellen,
– „Willkommenslotsen“ zu etablieren, um Betriebe und Flüchtlinge zu vermitteln und
– ehrenamtliches Engagement zu ermutigen und zu unterstützen.

Mit Blick auf eine mögliche Selbstständigkeit heißt es: „Bei Menschen mit ausländischen Wurzeln beobachten wir zudem einen ausgeprägten Unternehmergeist. Daher wollen wir auch mögliche Potenziale von Selbstständigen in Industrie, Handel, Handwerk und Freien Berufen unter gleichen Bedingungen wie inländische Selbstständige berücksichtigen.“

Die Erklärung finden Sie hier.

BFB beim 10. Europatag der Bundeszahnärztekammer

Am 16. September 2015 fand der 10. Europatag der Bundeszahnärztekammer in Brüssel statt. Veranstaltet wurde er in Zusammenarbeit mit der Bundesärztekammer (BÄK), der ABDA-Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, dem Bundesverband der Freien Berufe (BFB) und dem Verband Beratender Ingenieure (VBI).

In der Veranstaltung diskutierten Vertreter der Europäischen Institutionen und betroffener Berufsverbände über die Zukunft der Freien Berufe und aktuelle Entwicklungen. Im Mittelpunkt standen der laufende EU-Transparenzprozess zur Überprüfung und Bewertung des Berufsrechts aller regulierten Berufe sowie die im Rahmen des Europäischen Semesters verabschiedeten länderspezifischen Empfehlungen, die für Deutschland und viele andere EU-Mitgliedstaaten ausdrücklich den Abbau von berufsrechtlicher Regulierung anmahnen. Diese Entwicklungen fänden überdies nicht nur auf europäischer, sondern auch auf nationaler Ebene statt.

BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel warnte davor, bewährte Strukturen der freiberuflichen Selbstverwaltung leichtfertig zugunsten einmaliger Beschäftigungseffekte zur Disposition zu stellen. Er warb für ein hohes Qualifikationsniveau der Zahnärzte in Europa. Dies sei der beste Patientenschutz. Engel wies darauf hin, dass derzeit ein Paradigmenwechsel in Brüssel stattfinde. So ginge es offenbar nicht mehr um den Ausbau des Gemeinsamen Binnenmarktes und die Beseitigung grenzüberschreitender Hindernisse, sondern vielmehr stünden rein ökonomische Interessen im Vordergrund.

BFB-Präsident Dr. Horst Vinken unterstrich, dass die Freien Berufe ein Wachstumssektor seien, der entscheidend zur wirtschaftlichen Dynamik in Deutschland und im europäischen Binnenmarkt beitrage. Er warnte davor, das Primat des Preises über das der Qualität zu stellen. Deregulierung um der Deregulierung willen münde nicht in einen Qualitätswettbewerb. Aber genau in diesem solle Europa seine Chance im globalen Wettbewerb suchen und nicht primär auf einen Preiswettbewerb abstellen. Die freiberuflichen Organisationsprinzipien und Qualifikationsanforderungen garantierten diesen Qualitätswettbewerb.

Bundestag stimmt für Erhalt der Berufszulassungsregelungen

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 115. Sitzung am 2. Juli 2015 den Antrag der Koalitionsfraktionen Transparenzinitiative der Europäischen Kommission mitgestalten – Bewährte Standards im Handwerk und in den Freien Berufen erhalten (18/5217) verabschiedet. Der Antrag enthält ein klares Bekenntnis zu den Berufsrechten der Freien Berufe – insbesondere zum Erhalt der in der europäischen Kritik stehenden Honorar- und Kostenordnungen sowie zu den Fremdkapitalbeschränkungen. Der Bundestag unterstreicht die Bedeutung von hohen Qualitätsstandards in den Freien Berufen und fordert, diese als strukturellen Wettbewerbsvorteil auch künftig zu erhalten. Abschließend fordert der Bundestag die Bundesregierung auf, sich weiterhin für ein positives Ansehen und eine starke Identifikation der Freien Berufe und des Handwerks in der Allgemeinheit und Europa einzusetzen.

Anhörung zum Vertragsverletzungsverfahren HOAI/StBVV im BMWi

Die Europäische Kommission hat mit Schreiben vom 18. Juni 2015 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesregierung eingeleitet. Die Kommission ist der Auffassung, dass die verbindlichen Mindest- und Höchstpreise in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) gegen Grundfreiheiten (Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit) sowie die Dienstleistungsrichtlinie verstoßen. Zur Vorbereitung der durch die Bundesregierung bis Mitte September 2015 zu fertigenden Stellungnahme haben circa 80 Teilnehmer betroffener Verbände und Berufsgruppen sowie Vertreter aus Kommunen und Städten am 19. August 2015 im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Gelegenheit genutzt, Argumente für den Erhalt der Gebührenordnungen vorzutragen. Zwischen den Besuchern der Anhörung und den Vertretern der befassten Bundesministerien Wirtschaft und Energie (BMWi), Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) und Finanzen (BMF) bestand Einvernehmen, dass sich die Bundesregierung gegenüber der Europäischen Kommission sowohl rechtlich als auch politisch für den Erhalt der Gebührenordnungen und damit für den Bestand der Freien Berufe, der Selbstverwaltung und des Kammersystems einsetzen muss.

Iim Vorfeld der Anhörung zum Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland hatte der BFB gemeinsam mit seinen Mitgliedern eine Stellungnahme erarbeitet.