Zahl der Erstklässler im Zehnjahresvergleich gesunken

Zahl der Erstklässler im Zehnjahresvergleich gesunken

Im Schuljahr 2014/2015 kamen nach aktuellen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) in Deutschland rund 708.000 Kinder in die Schule. Dies waren knapp drei Prozent mehr als im Vorjahr (690.000 Einschulungen). Im Zehnjahresvergleich ist die Zahl der Einschulungen aufgrund des demografischen Wandels jedoch insgesamt deutlich zurückgegangen: Während im Schuljahr 2004/2005 noch rund 821.000 Kinder in die Schule kamen, sank die Zahl der Einschulungen 2014/2015 um 14 Prozent (708.000).

Jugendarbeitslosigkeit in EU leicht gesunken

Nach Angaben des statistischen Amtes der Europäischen Union (Eurostat) waren im Juni 2015 EU-weit 4,724 Millionen Personen im Alter unter 25 Jahren arbeitslos. Gegenüber Juni 2014 fiel die Zahl um 386.000. Damit liegt die Jugendarbeitslosenquote bei 20,7 Prozent – im Vorjahresmonat waren es 22,1 Prozent. Die niedrigste Quote verzeichnet weiterhin Deutschland mit 7,1 Prozent – vor einem Jahr waren es 7,8 Prozent. Die höchsten Quoten registrierte Griechenland mit 53,2 Prozent (April 2015), im Juni 2014 hatte der Wert bei 49,4 Prozent gelegen. Spanien verzeichnet aktuell 49,2 Prozent und damit einen Rückgang gegenüber dem Vorjahr (53,4 Prozent), wenngleich weiterhin auf sehr hohem Niveau.

Berufsbildungsbericht und Datenreport zum Ausbildungsjahr 2014/2015

Das Bundeskabinett hat am 15. April 2015 den Berufsbildungsbericht 2015 verabschiedet. Die Erhebung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) hat zum Stichtag 30. September 2014 und damit für das laufende Ausbildungsjahr 2014/2015 ergeben, dass die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge mit gut 522.200 leicht zurückgegangen ist – es gab 1,4 Prozent weniger Neuverträge als zum Vorjahreszeitpunkt. Erfreulich aus Sicht der Freien Berufe: Sie konnten mit insgesamt 42.050 Verträgen das Vorjahresniveau halten. Die Zahl der unbesetzten Lehrstellen ist erneut angestiegen, die Zahl der unversorgten Bewerber leicht gesunken. Weiter heißt es: „Die Qualität der deutschen Berufsbildung, die guten Übergänge von Ausbildung in Beschäftigung und die im EU-Vergleich geringste Jugenderwerbslosigkeit in Deutschland sind ausschlaggebend für den Erfolg und das hohe Ansehen der deutschen Berufsbildung, auch im Ausland.“

Parallel zum Berufsbildungsbericht erscheint der dazugehörige ausführliche Datenreport. Daraus geht für das Jahr 2014 hervor, dass der Anteil der in den Freien Berufen abgeschlossenen Ausbildungsverträge an allen Ausbildungsverträgen bei 8,1 Prozent liegt (2013: 7,9 Prozent), und dass die Freien Berufe bezogen auf die sieben Ausbildungsbereiche mit 93,2 Prozent den höchsten relativen Anteil der mit jungen Frauen geschlossenen Verträge aufweisen. Für das Jahr 2013 wird berichtet, dass in den Freien Berufen 54,8 Prozent der Auszubildenden die Schule mit einem Realschulabschluss, 27,7 Prozent mit einer Studienberechtigung, 16,6 Prozent mit einem Hauptschulabschluss und 0,9 Prozent ohne Abschluss verlassen hatten. Zudem ist bei den Freien Berufen der Ausländeranteil im Vergleich zum Jahr 2012 zwar um 0,2 Prozent leicht zurückgegangen, liegt aber mit 9,8 Prozent deutlich über den Anteilen in den anderen Zuständigkeitsbereichen.

Landtag von NRW unterstützt Freie Berufe

Mit den Stimmen der initiierenden Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP im Landtag von Nordrhein-Westfalen ist der Antrag „Europäisches Semester kritisch begleiten – Freie Berufe in Nordrhein-Westfalen unterstützen“ am 18. März 2015 verabschiedet worden. Der Antrag fokussiert die länderspezifischen Empfehlungen 2014, in denen die EU-Kommission den Wettbewerb und das Produktivitätswachstum bei Dienstleistungen – insbesondere bei freiberuflichen Dienstleistungen – in Deutschland als unzureichend kritisiert und faktisch eine weitergehende Deregulierung fordert.

In seinem Antrag fordert der Landtag von Nordrhein-Westfalen die Landesregierung auf, sich gegenüber der Bundesregierung und der Europäischen Kommission dafür einzusetzen, dass bei der vorgesehenen gegenseitigen Evaluierung berufsspezifischer Regulierungen dem Erhalt der Funktionalität bestehender Systeme Rechnung getragen wird. Eine angestrebte Vereinheitlichung der Systeme dürfe nicht zu Lasten bestehender Standards gehen und müsse das hohe Niveau beim Verbraucherschutz und der Qualität von Dienstleistungen, das System der Selbstverwaltung sowie die Qualität der Berufsausbildung im Bereich der Freien Berufe beachten und fördern. Das Fremdkapitalverbot für die Freien Berufe und das bestehende System der Kosten- und Honorarordnungen der Freien Berufe dürften nicht in Frage gestellt werden. Plädiert wird zudem für die Einhaltung des Prinzips der Subsidiarität. Dazu heißt es in dem Antrag: „Ermessensentscheidung und die Kompetenz zum Erlass oder zur Änderung von Regelungen über den Berufszugang liegen jedoch ausschließlich bei den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.“

Der Verband Freier Berufe im Lande Nordrhein-Westfalen e. V. hat sich für den Antrag engagiert.

Den Antrag finden Sie hier.
Das Plenarprotokoll finden Sie hier.

BFB-Delegation zum Arbeitsgespräch bei der EU-Kommission

Am 6. Februar 2015 hat bei der EU-Kommission in Brüssel ein Arbeitsgespräch mit Vertretern des BFB stattgefunden. Ausgangspunkt waren die länderspezifischen Empfehlungen 2014, in denen die EU-Kommission den Wettbewerb und das Produktivitätswachstum bei Dienstleistungen – insbesondere bei freiberuflichen Dienstleistungen – in Deutschland als unzureichend kritisiert und faktisch eine weitergehende Deregulierung fordert.

Die BFB-Delegation hat betont, dass die Bedeutung der Freiberufler über die ökonomische Dimension und ihre seit jeher wachsende wirtschaftliche Bedeutung hinausgehe und unter anderem durch Gemeinwohlorientierung sowie Verbraucherschutzaspekte geprägt sei. Es gelte, die marktstabilisierenden beziehungsweise wachstumsfördernden Auswirkungen freiberuflicher Dienstleistungen auf andere Wirtschaftsbereiche, insbesondere den deutschen Mittelstand, anzuerkennen. Berufsqualifikationen und Berufsausübungsregularien seien die Voraussetzungen für ein Höchstmaß an Qualität und Verbraucherschutz und damit zentral für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung.

Während des Gesprächs wurde zudem kurz auf das laufende Europäische Semester eingegangen. Die EU-Kommission wies darauf hin, dass das den länderspezifischen Empfehlungen zugrundeliegende Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen von diesem Jahr an deutlich früher veröffentlicht werden soll. Damit solle dem notwendigen Diskussionsprozess auf nationaler und europäischer Ebene mehr Raum gegeben werden. Die Veröffentlichung des Arbeitsdokumentes der Kommissionsdienststellen für das Jahr 2015 ist für den 27. Februar vorgesehen