Hierzu erklärt BFB-Präsident Prof. Dr. Ewer: „Die Konzeption ist beim BFB sehr positiv aufgenommen worden. Bundesminister Altmaier kann sicher sein, dass die rund 5,46 Millionen Menschen, die in den Freien Berufen arbeiten und knapp elf Prozent des Bruttoinlandsprodukts erwirtschaften, die in den Eckpunkten formulierten Ziele unterstützen.
Im Zuge des Dialogs konnten einzelne Punkte vorgetragen werden, die uns als BFB insbesondere auch von unseren Mitgliedsorganisationen übermittelt wurden. So begrüßen wir ausdrücklich, dass eine nationale Anzeigepflicht für Steuergestaltungsmodelle, die über die EU-Richtlinie zur Anzeigepflicht für internationale Steuergestaltungsmodelle hinausgeht, abgelehnt wird. Eine solche Anzeigepflicht erodiert das Vertrauen in den Schutz des Berufsgeheimnisses. Dieses ist aber Voraussetzung dafür, dass die Freien Berufe die ihnen gegenüber den Menschen obliegenden Aufgaben wahrnehmen können.
In den Vorschriften des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz – FZulG) allerdings sind die Freiberufler nicht ausreichend berücksichtigt. Dies betrifft insbesondere § 3 Absatz 4 Satz 1. Hier muss klargestellt werden, dass auch Eigenleistungen eines Einzelunternehmers förderfähige Aufwendungen eines begünstigten FuE-Vorhabens sein können.
In puncto ‚sichere europäische Cloud‘ ist darauf zu achten, dass für einen großen Teil der Freien Berufe strafbewehrte Verschwiegenheitspflichten gelten. Dies kann dazu führen, dass sich Berufsträger sogar dann strafbar machen, wenn sie Dienstleister – etwa Cloud-Betreiber – beauftragten und sich nachträglich herausstellt, dass bei diesen der Verschwiegenheitspflicht unterliegende Daten nicht hinreichend geschützt gewesen sind. Dieses Risiko darf nicht auf dem Rücken der freiberuflichen Berufsträger ausgetragen werden.
Zudem wurde das Augenmerk auf das Vergaberecht gerichtet, das aber noch stärker die Rolle der Freiberufler berücksichtigen muss. Das zunehmende Verlangen der öffentlichen Hand, dass auch freiberufliche Dienstleister im Rahmen von gesamtschuldnerisch haftenden Bietergemeinschaften die Haftung für Leistungen dritter Leistungserbringer übernehmen müssen, zwingt Freiberufler zunehmend, sich nur noch als Subunternehmer von Generalunternehmern zu beteiligten. In einer solchen Rolle können sie aber nicht mehr ihre eigentliche Aufgabe erfüllen – nämlich unabhängig im Interesse des öffentlichen Auftraggebers ihre Dienstleistungen zu erbringen.
Ebenso thematisiert wurde das Arbeitszeitrecht als Teil der in Rede stehenden Eckpunkte. In diesem Zusammenhang gibt es aus Sicht des BFB eine beachtenswerte Regelung in § 45 der Wirtschaftsprüferordnung. Danach gelten angestellte Wirtschaftsprüfer als leitende Angestellte im Sinne des § 5 Abs. 3 des Betriebsverfassungsgesetzes, mit der Folge, dass auch das Arbeitszeitgesetz nicht auf diese anwendbar ist. Im Hinblick auf die Unabhängigkeit der Freiberufler ist es zu rechtfertigen, diese Regelung auf alle angestellten Angehörigen der Freien Berufe, die fachlich weisungsfrei arbeiten, zu erstrecken.
Wir begrüßen, dass in den Eckpunkten vorgesehen ist, einen ‚Staatssekretärsausschuss Mittelstand‘ einzurichten, der Vorhaben aller Ressorts auf ihre Mittelstandsverträglichkeit überprüft. Allerdings geht ein großer Teil der für die Freien Berufe und den übrigen Mittelstand kritischen gesetzlichen Regelungen nicht auf Initiativen des Bundesgesetzgebers zurück, sondern ist in Umsetzung von EU-Richtlinien erlassen worden. Daher ist es wichtig, dass die Prüfung auf Mittelstandsverträglichkeit durch den geplanten ‚Staatssekretärsausschuss Mittelstand‘ nicht erst vor dem Umsetzungsgesetz erfolgt, sondern bereits mit Vorlage eines entsprechenden Richtlinienvorschlags der EU-Kommission eingeleitet wird. Im Übrigen sollte dieser Ausschuss seine Arbeit im ständigen Diskurs mit den Verbänden des Mittelstands durchführen, um die Impulse der Praxis aufnehmen zu können.
Bundesminister Altmaier ging auf die Positionen des BFB ein, speziell auf den Vorstoß zum Vergaberecht, und sicherte uns eine Initiative zu, sofern hier Einigkeit der betroffenen Organisationen besteht.“
Für die Freien Berufe nahmen ferner teil Prof. Dr. H.-Michael Korth, Präsident des Verbandes der Freien Berufe im Lande Niedersachsen und Mitglied des Mittelstandsbeirats des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, sowie BFB-Hauptgeschäftsführer Peter Klotzki.