Pressemitteilungen

Freiberufler sind dynamische und zufriedene Gründer

Acht von zehn Freiberuflern, die sich selbstständig gemacht haben, würden diesen Schritt nochmals gehen. Überdies schneiden die Freien Berufe bei der Gründungsintensität merklich besser ab als die übrige Wirtschaft. Das sind Ergebnisse aktueller Auswertungen des IFB für den BFB, die sich auch mit der Nachfolge beschäftigen: 2,6 Prozent wollten zwar, konnten die Nachfolge aber nicht umsetzen.

Selbstbestimmtheit ist für die Befragten das wichtigste Motiv für ihren Schritt in die Selbstständigkeit. Das spiegelt ein wesentliches Element des Koordinatensystems Freier Beruf: die Unabhängigkeit. Dies wertschätzt der Verbraucher insbesondere. Denn frei zu sein von Fremdinteressen bedeutet, frei zu sein in der Bildung des eigenen Urteils. Da fühlen sich Patienten, Mandanten, Klienten und Kunden bei ihrem Freiberufler einfach gut aufgehoben.

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„Urteil des EuGH zur HOAI ist enttäuschend.“

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stellt in seinem heutigen Urteil (C‐377/17) fest, dass er die Verbindlichkeit der Mindest‐ und Höchstsätze der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) für unvereinbar mit dem EU‐Recht hält. Es wirkt sich im Ergebnis zulasten der Qualitätssicherung und damit auch des Verbraucherschutzes aus.

Das Urteil des EuGH ist enttäuschend. Zugunsten des Preises den Rotstift bei der Qualität anzusetzen, das ist auch im Bereich des Bauens verfehlt.

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„Freie Berufe blicken selbstbewusst nach vorn, trotz leicht abgeflauter Stimmung“

BFB-Präsident Prof. Dr. Wolfgang Ewer kommentiert die Ergebnisse der jüngsten BFB-Konjunkturumfrage.

Die Stimmung bei den Freien Berufen ist grundsätzlich gut, wenn auch im Vergleich zum Vorjahressommer etwas abgeflaut. Die Freien Berufe zeigen sich aber eher unberührt von der allgemein deutlich abgekühlten Stimmung in der deutschen Wirtschaft. In puncto Personalplanung zeigt sich, dass es auch den Freien Berufen immer schwerer fällt, ihren Fachkräftebedarf zu decken. Dabei werden qualifizierte Mitarbeiter händeringend gebraucht, bleibt die Nachfrage nach freiberuflichen Dienstleistungen doch ungesättigt. 24,6 Prozent der befragten Freiberufler arbeiten bereits über Anschlag.

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Prof. Dr. Ewer: „Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung bedeutet sach- und wesensfremde Eingriffe des Staates zulasten von Ausbildung und Ausbildungsbereitschaft.“

BFB anlässlich der für morgen geplanten ersten Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung (BBiMoG) im Deutschen Bundestag.

Der BFB unterstützt das Ziel der Stärkung und Modernisierung der dualen Ausbildung, hält aber die meisten Regelungen für ausgesprochen kritisch.

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Prof. Dr. Ewer: „Aufwärtstrend ungebrochen – Freie Berufe beschäftigen erstmals über vier Millionen Menschen“

Die Zahl der selbstständigen Freiberufler klettert zum Jahresbeginn 2019 auf 1.432.000. Das ist ein Plus von 1,8 Prozent gegenüber dem Vorjahreswert von 1.407.000 Personen. Sie beschäftigen insgesamt rund 4.030.000 Personen. Gegenüber dem Vorjahreswert von 3.891.000 Personen sind das 3,6 Prozent mehr.

Immer mehr selbstständige Freiberufler beschäftigen immer mehr Mitarbeiter. Jüngste Zahlen spiegeln diese besondere Dynamik. Diese stammen aus der Statistik zu den Selbstständigen in den Freien Berufen zum Stichtag 1. Januar 2019, die das Institut für Freie Berufe in Nürnberg (IFB) für den BFB erhebt.

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Prof. Dr. Ewer: „Berufliche Ausbildung attraktiver machen.“

Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung beschlossen. Der BFB begrüßt es grundsätzlich, die duale Ausbildung zu modernisieren sowie zu stärken und kommentiert einzelne Inhalte.

Zwei Aspekte stechen bei dem vorgelegten Gesetzentwurf kritisch hervor. Heikel ist die anvisierte Einführung neuer Begriffe: Durch „Bachelor Professional“ und „Master Professional“ droht eine große Verwechslungsgefahr. Zudem kann eine gesetzlich verankerte bundeseinheitliche Mindestausbildungsvergütung ein wichtiger Impuls sein. Gleichwohl wird hierbei die konkrete Ausgestaltung maßgeblich sein.

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