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Prof. Dr. Ewer: „Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung bedeutet sach- und wesensfremde Eingriffe des Staates zulasten von Ausbildung und Ausbildungsbereitschaft.“

BFB anlässlich der für morgen geplanten ersten Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung (BBiMoG) im Deutschen Bundestag.

„Der BFB unterstützt das Ziel der Stärkung und Modernisierung der dualen Ausbildung, hält aber die meisten Regelungen für ausgesprochen kritisch, zumal sie drohen, die Absicht ins Gegenteil zu verkehren und am Ende einen Rückgang der Ausbildungsbereitschaft zur Folge haben“, so BFB-Präsident Prof. Dr. Wolfgang Ewer anlässlich der für morgen geplanten ersten Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung (BBiMoG) im Deutschen Bundestag. Am Freitag soll sich zudem der Bundesrat zum BBiMoG positionieren.

In der Stellungnahme des BFB zum Regierungsentwurf des Gesetzes bewertet er die Einführung einer Mindestausbildungsvergütung und die Förderung der Teilzeitausbildung als einzig positiv. Als besonders kontraproduktiv beurteilt der BFB die Einführung neuer beruflicher Fortbildungsstufen mit der Abschlussbezeichnung „Geprüfte/r Berufsspezialist/in“, „Bachelor Professional“ und „Master Professional“. In der Stellungnahme heißt es: „Die Einführung neuer Teilbezeichnungen passt nicht zum bestehenden System und schafft Verwirrung innerhalb der Berufsbezeichnungen. Dem Kunden/Verbraucher, aber auch zukünftigen Arbeitgebern wird nicht transparent, welche Qualifikationen sich nun tatsächlich hinter diesen Abschlussbezeichnungen verbergen.“

Zudem sieht der BFB, so die Stellungnahme, „ganz überwiegend in den Neuregelungen an vielen zentralen und bisher sehr gut funktionierenden beziehungsweise sich in Weiterentwicklung befindlichen Strukturen sach- und wesensfremde Eingriffe des Staates in die Autonomie der Ausbilder und Auszubildenden. Mehr Staat und mehr Bürokratie werden sich eher ausbildungshindernd und für die Ausbilder demotivierend auswirken. Beispielhaft dafür ist die Einführung einer Art Fachaufsicht für Fortbildungsregelungen, die die bisherige Rechtsaufsicht des Staates erheblich ausdehnt und nicht einmal sicherstellt, dass eine einheitliche Bewertung in allen Bundesländern gewährleistet werden kann. Auch die Einführung einer Mindestaufwandsentschädigung für ehrenamtliche Prüfer statt der bisherigen Pauschal-Entschädigung ist eine Grenzüberschreitung, die zudem das Wesen der Ehrenamtlichkeit verkennt und die Ehrenamtlichkeit einer Tätigkeit in Prüfungsausschüssen infrage stellt. Die Ausweitung der Statistikpflichten zieht einen erheblichen bürokratischen Aufwand mit sich.“ Kritisch gesehen werden zudem die Anrechnung von vorherigen Ausbildungsberufen und die Änderung des Verzeichnisses der Berufsausbildungsverhältnisse und damit verbundener statistischer Meldepflichten.

Der BFB warnt zudem vor einem vorschnellen Geltungstag des Gesetzes und plädiert hier für den
1. Januar 2021.