„Beim BBiMoG hakt es aus Sicht der Freien Berufe noch. Nachbesserungen sind unvermeidlich.“ Das erklärt BFB-Präsident Prof. Dr. Wolfgang Ewer im Vorfeld der für den 16. Oktober 2019 angesetzten öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages zum Regierungsentwurf des Gesetzes zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung (BBiMoG).
Hierzu sagt BFB-Präsident Prof. Dr. Ewer weiter: „Insbesondere die geplanten neuen Bezeichnungen für die Aufstiegsfortbildung werden der beruflichen Bildung einen Bärendienst erweisen. Gerade die Begriffe ‚Bachelor Professional‘ und ‚Master Professional‘ erhöhen keinesfalls die Attraktivität der beruflichen Bildung, sie sind irreführend und mithin ein Etikettenschwindel. ‚Bachelor‘ und ‚Master‘ werden ausschließlich mit dem akademischen Bildungsweg verbunden. Mit den im Gesetzentwurf vorgesehenen Abschlussbezeichnungen für den beruflichen Bildungsweg wird jetzt aber nicht nur eine Gleichwertigkeit, sondern auch eine Gleichartigkeit mit den akademischen Bildungsabschlüssen suggeriert. Letztere ist aber gerade nicht gegeben. Zudem passen die neuen Bezeichnungen nicht zum bestehenden System der beruflichen Bildung und bergen eine Verwechslungsgefahr, insbesondere bei der Berufsorientierung. Auch wenn sich zukünftige Arbeitgeber in die neuen Titel reinfuchsen, wird spätestens dem Verbraucher nicht transparent, welche Qualifikationen sich nun tatsächlich hinter diesen Abschlussbezeichnungen verbergen.
Der BFB steht voll und ganz hinter dem Ziel, die berufliche Bildung zu modernisieren. Dafür bedarf es aber echter Verbesserungen statt einer Mogelpackung. Durch kontraproduktive Reformen wird das anerkannte und vertraute System der beruflichen Bildung unnötig geschwächt. Die Freien Berufe sind als drittstärkster Sektor nach Industrie und Handel sowie Handwerk engagierte Ausbilder: Bei den Kammern der Freien Berufe wurden 2018 46.245 neue Ausbildungsverträge abgeschlossen. Überdies leisten die ausbildenden Freien Berufe einen bedeutsamen Beitrag zur Integration auf dem Arbeitsmarkt: Mit 13,4 Prozent weisen sie nach wie vor den höchsten Ausländeranteil unter allen Bereichen auf.
Die berufliche Bildung wird nicht dadurch stärker nachgefragt, indem sie mit Bezeichnungen der Hochschulabschlüsse betitelt wird. Die bereits vorhandene Zugkraft der beruflichen Bildung sollte noch sichtbarer gemacht werden und wird tatsächlich gestärkt, wenn eine gute und alle Richtungen aufzeigende Berufsorientierung an allen allgemeinbildenden Schulen eingeführt wird, die die Aufstiegsmöglichkeiten eines beruflichen Bildungswegs deutlich macht. Somit gilt es, bei den anvisierten neuen Bezeichnungen der Aufstiegsfortbildung die vernehmbare Kritik verschiedener Betroffener und deren praktische Bedenken ernst zu nehmen. Der BFB plädiert dafür, die etablierten Bezeichnungen der Aufstiegsfortbildungen grundsätzlich und in den Freien Berufen – wie beispielsweise ‚Steuerfachwirt‘, ‚Rechtsfachwirt‘ oder ‚Notarfachwirt‘ – ohne Änderung beizubehalten.
Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels sollten die Verantwortlichen nichts übers Knie brechen und das Inkrafttreten des Gesetzes um ein Jahr auf den 1. Januar 2021 verschieben. Dann hätten die betroffenen Organisationen, Kammern, Ausbilder und zuständigen Stellen genug Zeit, sich auf die vielseitigen Neuerungen vorzubereiten.“