Statements

BFB-Hauptgeschäftsführer Peter Klotzki im Vorfeld der Sitzung des Koalitionsausschusses am 25. August 2020

„Die in Rede stehende Verlängerung des Kurzarbeitergeldes ist ein geeignetes Instrument, um seine Mitarbeiter im Team halten zu können und den Arbeitsmarkt zu stabilisieren.

Allerdings fallen die Hilfsinstrumente damit weiterhin auseinander: Gerade Solo-Freiberufler und diejenigen mit wenigen Mitarbeitern werden gegenüber Arbeitnehmern weiter benachteiligt. Ein Bärendienst angesichts des ohnehin schon erlahmten Gründergeistes, signalisiert dies doch, dass Selbstständigkeit nicht wertgeschätzt wird.

Die Überbrückungshilfe muss dringend auf den Lebensunterhalt ausgeweitet sowie ein Unternehmerlohn eingezogen werden und sie darf sich nicht weiter ausschließlich auf Betriebsmittel beschränken. Viele Solo-Freiberufler oder solche mit wenigen Mitarbeitern müssen ihre Einnahmen direkt nutzen, um ihren laufenden Lebensunterhalt zu bestreiten. Auch dient die Wohnung vielen als Arbeitsstätte, sodass eine Differenzierung zwischen betrieblichem und privatem Bereich sowie betrieblichen und privaten Mitteln kaum möglich ist. Der Verweis auf einen Anspruch auf den Bezug von ALG II, dessen Voraussetzungen zwar deutlich vereinfacht wurden, nutzt jedoch bei den Vorlaufzeiten und hohen Ablehnungsraten der Prüfung nichts, wenn das Aus droht. Zudem sind die Bedingungen durch die Berücksichtigung von Vermögen, das oft zur Alterssicherung aufgebaut wurde, sowie die Anrechnung der „Bedarfsgemeinschaft“ stark einschränkend.

Hier wird seit Monaten nicht nachgeschärft und gerade Solo-Selbstständige werden seit rund einem halben Jahr im Stich gelassen. Dies befördert die Bereitschaft zur Selbstständigkeit nicht, sondern würgt sie ab.

Auch Unternehmen, die mit Zeitverzug von zwei, drei Monaten, aber ebenso existenziell getroffen werden, dürfen nicht länger allein gelassen werden. Bislang sind nur Verluste, die in den Monaten April und Mai verzeichnet wurden und bis in den August fortdauern, Voraussetzung für die Beantragung der Überbrückungshilfe. Berücksichtigt werden sollten aber auch Verluste, die im Juni, Juli und August eingesetzt haben beziehungsweise einsetzen, mindestens.

Die Politik muss alle Unternehmen auf dem Radar haben, die coronabedingt in eine Krise geraten (sind), ob nun früher oder später.“

 

Berlin, 22. August 2020