Der Europäische Qualifikationsrahmen (EQR) bildet als Referenzrahmen für lebenslanges Lernen die Leistungen der jeweiligen nationalen Bildungssysteme auf europäischer Ebene in acht Niveaustufen ab. Damit dient er dazu, Lernergebnisse aus allen Bildungsbereichen international verständlicher und vergleichbarer zu machen. In dieser Funktion als Übersetzungshilfe zwischen den Bildungs- und Qualifikationssystemen der EU-Mitgliedstaaten soll er dazu beitragen, dass Arbeitnehmer und Lernende ihre Qualifikationen auch über die eigenen Ländergrenzen hinweg besser nutzen können.
Damit die Ergebnisse des deutschen Bildungssystems EU-weit Anerkennung finden, müssen sie dem EQR angemessen zugeordnet werden können. Dazu ist es notwendig, die nationalen Bildungsleistungen über einen Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) zu definieren.
Der DQR eröffnet die Chance, das deutsche Qualifikationssystem transparenter zu machen, Durchlässigkeit und Mobilität zu fördern sowie die Orientierung von Qualifikationen an Kompetenzen und Lernergebnissen zu unterstützen.
Bei der Entwicklung des DQR soll daher komplementär zum EQR nicht im Vordergrund stehen, wo oder in welchem System Qualifikationen erworben wurden, sondern welche Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen tatsächlich vorliegen. Jedes Kompetenzniveau soll grundsätzlich auf verschiedenen Wegen erreichbar sein.
Die einzelnen Niveaus umfassen folgende Qualifikationen:
Allgemeinbildende Qualifikationen: Niveau 1 – 4
Anerkannte BBiG/HWO-Ausbildungsberufe: Niveau 3 und 4,
Fachschulische Weiterbildungsqualifikationen und vollqualifizierende 3-jährige Erstausbildungsgänge an Fachschulen (z. B. Gesundheitsfachberufe): Niveau 5
Berufliche Fortbildung nach BBiG/HWO: Niveau 5 – 7
Hochschulische Qualifikationen: Niveau 6 – 8 (Bachelor 6; Master 7), Facharzt: Niveau 7
Der anhand von ausgewählten Qualifikationen/Bildungsgängen erprobte DQR wurde am 10. November 2010 beschlossen, so dass ab 2012 die ausgestellten Qualifikationsbescheinigungen, Diplome und EUROPASS-Dokumente einen klaren Hinweis auf das zutreffende Niveau des EQR enthalten sollen.