Europa

Anpassung des Datenschutzrechts (DS-GVO)

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung bildet die Basis eines gemeinschaftlichen Verständnisses des Datenschutzes in den EU-Mitgliedstaaten. In Deutschland trat am 25. Mai 2018 im Rahmen des Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetzes EU das neue Bundesdatenschutzgesetz in Kraft. Datensicherheit im Netz und Datenschutz sind die Grundlage dafür, dass die Freien Berufe im digitalen Zeitalter ihre vertrauensbasierten Dienstleistungen für die Gesellschaft erbringen können. Der BFB wird deshalb darauf achten, dass das freiberuflertypische Vertrauensverhältnis zu Mandaten, Klienten, Patienten und Kunden auch künftig nicht von Interessen Dritter beeinträchtigt wird und der Schutz des Berufsgeheimnisses unbedingten Vorrang vor der Erfüllung etwaiger Informationspflichten hat und etwaige Pflichtenkollisionen des Berufsrechts mit dem Datenschutzrecht vermieden bzw. ausgeräumt werden.